Darf die Strafe nach § 20 a StGB. bemessen werden, wenn das auf die Tat anzuwendende Strafgesetz eine schwerere Strafe androht? Darf auf das Mindestmaß der in § 20 a angedrohten Strafe herabgegangen werden, wenn das anzuwendende Strafgesetz eine höhere Mindeststrafe vorsieht?
1. Findet § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. auf leibliche Eltern Anwendung?
2. Ist für die Beurteilung der zwischen den Beteiligten bestehenden persönlichen Beziehungen nach §§ 173, 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. die tatsächliche Lage oder die nach bürgerlichem Recht bestehende Rechtslage maßgebend?
3. Kann, wer nicht der Erzeuger des Kindes ist, aber nach bürgerlichem Recht die gesetzlichen Pflichten des ehelichen Vaters hat, im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Pflegevater dieses Kindes sein?
Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise Vermögensstücke des überschuldeten Nachlasses zu seiner eigenen Befriedigung oder Sicherstellung verwendet, aus § 241 oder aus § 239 Nr. 1 KO. zu bestrafen?
Sind der Untersuchungsrichter oder sein Stellvertreter gemäß § 23 Abs. 2 StPO. von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wenn sie gemäß § 191 Abs. 1 StPO. in dringenden Fällen Untersuchungshandlungen von Amts wegen vorgenommen haben?
Ist in der Hauptverhandlung ein Gerichtsbeschluß über die Vereidigung oder Nichtvereidigung eines durch den ersuchten Richter vernommenen Zeugen nötig, wenn bei der Vernehmung gemäß §§ 66 b Abs. 1, 61 Nr. 4 StPO. die Vereidigung ausgesetzt worden ist und diese Anordnung des ersuchten Richters in der Hauptverhandlung von keiner Seite beanstandet wird?
1. Bedarf es bei einem Betrug, den der Dienstberechtigte bei Eingehung eines Dienstvertrags gegenüber dem Arbeitnehmer begangen haben soll, zum Nachweis des Vermögensschadens der Feststellung, daß der Arbeitnehmer Gelegenheit gehabt haben würde, seine Arbeitskraft anderweit gewinnbringend zu verwerten?
2. Hat es für die Feststellung des Vermögensschadens in einem solchen Falle Bedeutung, daß die Dienstleistung nicht erzwungen werden kann?
Ist § 46 Nr. 2 StGB. anwendbar, wenn der Täter nur vortäuschen will, er habe vor, den Eintritt des zur Vollendung der Tat gehörigen Erfolges abzuwenden?
Kann ein Kaufmann nach § 9 Abs. 2 DepG. bestraft werden, wenn er die Fremdanzeige (§ 8 Abs. 1), die er zunächst ohne den im § 9 Abs. 2 bezeichneten Vorsatz unterlassen hat, später mit diesem Vorsatz nachzuholen unterläßt?