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Aktenzeichen 3 D 1092/34

Datum 25.10.1934

Leitsatz Darf die Strafe nach § 20 a StGB. bemessen werden, wenn das auf die Tat anzuwendende Strafgesetz eine schwerere Strafe androht? Darf auf das Mindestmaß der in § 20 a angedrohten Strafe herabgegangen werden, wenn das anzuwendende Strafgesetz eine höhere Mindeststrafe vorsieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1770364

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