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Aktenzeichen 3 D 1120/34

Datum 25.10.1934

Leitsatz 1. Findet § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. auf leibliche Eltern Anwendung? 2. Ist für die Beurteilung der zwischen den Beteiligten bestehenden persönlichen Beziehungen nach §§ 173, 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. die tatsächliche Lage oder die nach bürgerlichem Recht bestehende Rechtslage maßgebend? 3. Kann, wer nicht der Erzeuger des Kindes ist, aber nach bürgerlichem Recht die gesetzlichen Pflichten des ehelichen Vaters hat, im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Pflegevater dieses Kindes sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1780365

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