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Aktenzeichen 3 D 859/34

Datum 29.10.1934

Leitsatz Ist in der Hauptverhandlung ein Gerichtsbeschluß über die Vereidigung oder Nichtvereidigung eines durch den ersuchten Richter vernommenen Zeugen nötig, wenn bei der Vernehmung gemäß §§ 66 b Abs. 1, 61 Nr. 4 StPO. die Vereidigung ausgesetzt worden ist und diese Anordnung des ersuchten Richters in der Hauptverhandlung von keiner Seite beanstandet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17C0378

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