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Aktenzeichen 3 D 1082/34
Datum 29.10.1934
Leitsatz 1. Bedarf es bei einem Betrug, den der Dienstberechtigte bei Eingehung eines Dienstvertrags gegenüber dem Arbeitnehmer begangen haben soll, zum Nachweis des Vermögensschadens der Feststellung, daß der Arbeitnehmer Gelegenheit gehabt haben würde, seine Arbeitskraft anderweit gewinnbringend zu verwerten? 2. Hat es für die Feststellung des Vermögensschadens in einem solchen Falle Bedeutung, daß die Dienstleistung nicht erzwungen werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17D0379
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