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Aktenzeichen 4 D 1149/34
Datum 26.10.1934
Leitsatz Sind der Untersuchungsrichter oder sein Stellvertreter gemäß § 23 Abs. 2 StPO. von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wenn sie gemäß § 191 Abs. 1 StPO. in dringenden Fällen Untersuchungshandlungen von Amts wegen vorgenommen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17B0375
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