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Aktenzeichen 2 D 1398/34

Datum 30.10.1934

Leitsatz Kann ein Kaufmann nach § 9 Abs. 2 DepG. bestraft werden, wenn er die Fremdanzeige (§ 8 Abs. 1), die er zunächst ohne den im § 9 Abs. 2 bezeichneten Vorsatz unterlassen hat, später mit diesem Vorsatz nachzuholen unterläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17F0382

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