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Aktenzeichen 2 D 131/34

Datum 25.10.1934

Leitsatz Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise Vermögensstücke des überschuldeten Nachlasses zu seiner eigenen Befriedigung oder Sicherstellung verwendet, aus § 241 oder aus § 239 Nr. 1 KO. zu bestrafen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1790368

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