zurück
Aktenzeichen 2 D 1098/34
Datum 18.10.1934
Leitsatz Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung über Vermögensstücke besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17A0371
zurück