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Aktenzeichen 2 D 1098/34

Datum 18.10.1934

Leitsatz Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung über Vermögensstücke besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F17A0371

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