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Aktenzeichen 5 D 175/35

Datum 21.03.1935

Leitsatz Wie ist zu entscheiden, wenn eine Strafsache, die bei einem ordentlichen Gericht anhängig ist, zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofes gehört?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F22F0155

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