Darf die unter Beweis gestellte Behauptung des buchführenden offenen Handelsgesellschafters, daß der Socius ihm durch Täuschung eine richtige Buchführung unmöglich gemacht habe, als unerheblich zurückgewiesen werden?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Kann in der Vorspiegelung einer dem Vorspiegelnden nicht innewohnenden Absicht, in einer gewissen Weise zu handeln, die Vorspiegelung einer falschen Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s liegen?
Falsche Anschuldigung bleibt auch dann aus §. 164 St.G.B.'s strafbar, wenn sich aus der Anzeige ergiebt, daß die Strafverfolgung wegen der angeschuldigten strafbaren Handlung verjährt sein würde.
Kann der Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung darin gefunden werden, daß im Einwohnermelderegister auf Grund falscher Meldung über Namen und Familienstand eines Neuangezogenen unrichtige Eintragungen bewirkt werden?
Wird ein Verstoß gegen §. 217 St.P.O. dadurch geheilt, daß der Angeklagte, ohne Kenntnis von dem stattgehabten Verstoße, auf die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung verzichtet?
Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahrspruches, daß der Obmann der Geschworenen nach der Vorschrift des §. 304 St.P.O. gewählt worden sei?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen für die mit einer Gesamtstrafe belegten strafbaren Handlungen angenommen wurden?
Müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe die konkreten Thatsachen bezeichnen, in welchen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden?
Welche Folgen hat die unterbliebene Beeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung, wenn die Unterlassung Folge der irrigen Annahme des Gerichtes ist, der Zeuge habe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet?
Kann demjenigen, welcher bei einer Behörde eine falsche Strafanzeige im Glauben an deren Richtigkeit gemacht hat, der Strafschutz des §. 193 St.G.B.'s gegenüber einer Anklage aus §. 186 das. aus dem Grunde versagt werden, weil er aus Rachsucht gehandelt hat?
Inwieweit ist bei Entbindung der Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung deren Ladung zu letzterer und, im Falle in derselben neue Beweismittel bezüglich der Anklage vorgebracht werden, die Vernehmung der Angeklagten über diese Beweismittel erforderlich?
Führt es zur Aufhebung des Urteiles, wenn der nach §. 154 St.G.B.'s ausgesprochenen Verurteilung des Angeklagten eine Fragestellung zu Grunde lag, in welcher das Merkmal "vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Behörde" nicht aufgenommen worden war?
Ist in dem Diebstahle mittels Abstreifens des Bindfadens, mit welchem ein in einem Postgebäude befindliches, der Post zur Beförderung übergebenes, Paket verschlossen war, ein Diebstahl im Sinne der §§. 242. 243 Ziff. 4 St.G.B.'s zu finden?
Kann die Revision darauf gegründet werden, daß das Urteil von einer nach dem Geschäftsverteilungsplane nicht zur Aburteilung der Sache berufenen Strafkammer erlassen sei?
Kann die Erklärung über Annahme oder Ablehnung eines Geschworenen von der Staatsanwaltschaft noch, nachdem der Angeklagte seine Erklärung abgegeben hat, zurückgenommen werden?
Unter welchen Voraussetzungen können die Geldbeträge, welche der Kasse eines Arbeiterverbandes durch den Beitritt neuer Mitglieder zugeführt werden sollen, als Vermögensvorteil im Sinne des § 253 St.G.B.'s angesehen werden?
Setzt die Wirksamkeit eines schriftlichen Strafantrags wegen Ehebruchs voraus, daß zur Zeit seiner Absendung das Scheidungsurteil rechtskräftig und zur Zeit seines Eingangs bei der Behörde die Rechtskraft des Scheidungsurteils dem Angeklagten bekannt ist?
Hat der Urteilssatz neben der Verurteilung auch auf Freisprechung zu lauten, wenn Einzelhandlungen, welche der EröffnungsBeschluss als Teile einer fortgesetzten Handlung betrachtet hat, nicht bewiesen sind?
Ist zum Thatbestand der Bedrohung mit einem Verbrechen erforderlich, daß die Drohung geeignet ist, in dem Bedrohten die Furcht vor der Verwirklichung hervorzurufen?
Erfordert das Delikt des Spielens in auswärtigen Lotterien nach Art. IV Ziff. 1 der preuß. Verordnung vom 25. Juni 1867 betr. das Strafrecht und das Strafverfahren (G.S. S. 921) Dolus, und wird dieser durch Irrtum über die Zulassung der fremden Lotterie in Preußen ausgeschlossen?