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Aktenzeichen 2980/89

Datum 05.12.1889

Leitsatz Welche Folgen hat die unterbliebene Beeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung, wenn die Unterlassung Folge der irrigen Annahme des Gerichtes ist, der Zeuge habe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1350163

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