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Aktenzeichen 2002/89

Datum 18.10.1889

Leitsatz Wird ein Verstoß gegen §. 217 St.P.O. dadurch geheilt, daß der Angeklagte, ohne Kenntnis von dem stattgehabten Verstoße, auf die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung verzichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C07D0436

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