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Aktenzeichen 518/79
Datum 15.11.1879
Leitsatz Liegen bei einer Zahlungseinstellung mehrere der in §. 283 St.G.B.'s aufgeführten Gründe des strafbaren Bankerotts vor, so sind damit nicht mehrere Strafthaten gegeben.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE320101
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