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Aktenzeichen 3085/89
Datum 07.01.1890
Leitsatz Kann demjenigen, welcher bei einer Behörde eine falsche Strafanzeige im Glauben an deren Richtigkeit gemacht hat, der Strafschutz des §. 193 St.G.B.'s gegenüber einer Anklage aus §. 186 das. aus dem Grunde versagt werden, weil er aus Rachsucht gehandelt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1360164
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