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Aktenzeichen II 59/07
Datum 24.05.1907
Leitsatz Kann auf Grund des § 377 Nr. 7 St.P.O. ein Urteil aufgehoben werden, dessen Niederschrift fehlt und das daher nicht zugestellt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5310184
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