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Aktenzeichen II 59/07

Datum 24.05.1907

Leitsatz Kann auf Grund des § 377 Nr. 7 St.P.O. ein Urteil aufgehoben werden, dessen Niederschrift fehlt und das daher nicht zugestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5310184

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