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Aktenzeichen 422/79
Datum 05.11.1879
Leitsatz Wird die Bestrafung aus §. 288 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß die Veräußerung, welche die Befriedigung eines Gläubigers vereitelt, zum Zwecke der Befriedigung eines anderen Gläubigers geschieht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE2F0096
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