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Aktenzeichen 813/79

Datum 16.01.1880

Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE250079

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