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Aktenzeichen 813/79
Datum 16.01.1880
Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE250079
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