Ist die Erklärung des Konkursverwalters, daß er eine im Besitze des Gemeinschuldners befindliche Sache für die Konkursgläubiger mit Beschlag belege, geeignet, eine Beschlagnahme im Sinne des §. 137 St.G.B.'s herbeizuführen?
Bedarf es zur Anwendung des §. 304 St.G.B.'s auf denjenigen, welcher zum öffentlichen Nutzen dienende Alleebäume an öffentlichen Wegen abhaut, des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit, wenn eine Polizeiverordnung erlassen ist, welche das Abhanen solcher Bäume ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde unter Strafe stellt, der Thäter aber die Verordnung nicht kennt, oder sich über den Sinn derselben im Irrtume befindet?
Genügt zum Thatbestande des Betruges das Bewußtsein des Thäters, daß als Folge der Täuschung eine Vermögensbeschädigung eines anderen eintreten "könne" (eventueller Vorsatz)?
Finden die Grundsätze von Eventualvorsatz auch auf den nur "versuchten" Betrug Anwendung?
Wird der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. durch eine von einem Rechtsanwalte unterzeichnete Schrift auch dann genügt, wenn der Unterschrift ein die Bedeutung derselben einschränkender Zusatz beigefügt ist?
Wer verwaltet in Preußen die Wegepolizei? Welche Wegeangelegenheiten gehören zur Kommunalverwaltung?
Welche Anordnungen des Gemeindevorstehers in kommunalen Wegebausachen fallen in das öffentlichrechtliche, und welche in das privatrechtliche Gebiet?
Welche von diesen Anordnungen sind als obrigkeitliche im Sinne des §. 110 St.G.B.'s anzusehen?
Welche Gesichtspunkte hat der Richter bei Beurteilung der Frage, ob ein gesetzlich geschütztes Warenzeichen "mit Änderungen wiedergegeben ist, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können", hauptsächlich zu beachten?
Kann im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens ein Urteil beseitigt werden, welches ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft?
Gestatten die Fälle des §. 399 Ziff. 1. 5 St.P.O. eine analoge Anwendung auf andere Fälle, insbesondere auf solche, wo nicht die Schuldfrage zu neuer Erörterung gebracht werden soll?
Kann, wenn ein Anschaffungsgeschäft von zwei Maklern vermittelt wird, die nach §. 10 des Gesetzes vom 29. Mai 1885, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (R.G.Bl. S. 179), erforderliche Schlußnote in der Weise hergestellt werden, daß jede Hälfte nur einen der beiden Vermittler namhaft macht?
1. Ist auch derjenige Jagdberechtigter im Sinne des §. 117 St.G.B.'s, der in einer der sechs östlichen preußischen Provinzen die Jagd in einem Gemeindebezirke auf Grund eines lediglich mit dem Gemeindevorsteher abgeschlossenen Jagdpachtkontraktes ausübt?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Privatjagdaufseher einem von ihm betroffenen Jagdfrevler das Gewehr wegnehmen?
der preußischen Monarchie, vom 14. April 1856 (G.S. S. 359).