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Aktenzeichen 399/89

Datum 01.03.1889

Leitsatz Wird der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. durch eine von einem Rechtsanwalte unterzeichnete Schrift auch dann genügt, wenn der Unterschrift ein die Bedeutung derselben einschränkender Zusatz beigefügt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C01B0095

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