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Aktenzeichen 1545/89

Datum 28.06.1889

Leitsatz Kann eine Durchstreichung von Worten auf einer Urkunde als eine Beschädigung der Urkunde im Sinne des §. 133 St.G.B.'s angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C05A0319

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