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Aktenzeichen 1994/89

Datum 13.06.1889

Leitsatz Kann im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens ein Urteil beseitigt werden, welches ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft? Gestatten die Fälle des §. 399 Ziff. 1. 5 St.P.O. eine analoge Anwendung auf andere Fälle, insbesondere auf solche, wo nicht die Schuldfrage zu neuer Erörterung gebracht werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C05B0321

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