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Aktenzeichen 1245/89

Datum 18.06.1889

Leitsatz 1. Ist auch derjenige Jagdberechtigter im Sinne des §. 117 St.G.B.'s, der in einer der sechs östlichen preußischen Provinzen die Jagd in einem Gemeindebezirke auf Grund eines lediglich mit dem Gemeindevorsteher abgeschlossenen Jagdpachtkontraktes ausübt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Privatjagdaufseher einem von ihm betroffenen Jagdfrevler das Gewehr wegnehmen? der preußischen Monarchie, vom 14. April 1856 (G.S. S. 359).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C05D0327

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