Ist der Handel mit unbeweglichen Sachen, wenn er von einem einzelnen gewerbsmäßig betrieben wird, in Preußen der Steuer vom stehenden Gewerbe unterworfen?
Ist die Revision begründet, wenn ein Protokoll über eine kommissarische Vernehmung, in welchem auf eine frühere Erklärung des Vernommenen verwiesen ist, in der Hauptverhandlung in Gemäßheit des §. 250 St.P.O. verlesen worden ist, jedoch die Verlesung sich auf die in Bezug genommene Erklärung nicht erstreckt hat?
Ist eine nach §. 636 C.P.O. im Mahnverfahren erfolgte Ladung zur mündlichen Verhandlung als eine Urkunde anzusehen, welche im Sinne des §. 267 St.G.B.'s zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist?
Ist beim Vergehen gegen §. 14 des Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874 dem Verletzten die Befugnis zur öffentlichen Bekanntmachung der Verurteilung dann zu erteilen, wenn das Vergehen in idealer Konkurrenz mit Betrug verübt ist?
1. Wann ist das Sehvermögen "verloren"? Kann dieser Verlust schon dann angenommen werden, wenn eine Erblindung in sicherer Aussicht steht?
2. Erscheint es zulässig, daß ein Arzt in der Hauptverhandlung über den Inhalt eines von einem anderen Arzte bezüglich einer schweren Körperverletzung ausgestellten Attestes vernommen wird?
Kann eine Zeugin als Verlobte des Beschuldigten angesehen werden, wenn letzterer die Zeugin zu ehelichen versprochen hat, sobald seine noch bestehende Ehe werde geschieden sein?
1. Ist die Frage nach mildernden Umständen bei Idealkonkurrenz von Delikten nur einmal oder wiederholt zu stellen?
2. Muß im Falle idealer Konkurrenz die Frage nach mildernden Umständen auch diejenigen ideal konkurrierenden Strafthaten umfassen, bei denen das Strafgesetz mildernde Umstände nicht kennt?
Begeht ein Beschuldigter, welcher bewirkt, daß der von ihm angegebene falsche Name in die in Württemberg vorgeschriebene amtsgerichtliche Gefängnisliste für Untersuchungsgefangene eingetragen und in der Folge, nach der unter jenem falschen Namen erfolgten Verurteilung, in der von dem Amtsrichter behufs der Strafvollstreckung erlassenen Verfügung als der Name des Verurteilten angeführt wird, eine sog. intellektuelle Urkundenfälschung?
1. Schließt bei objektiv vorliegender Brausteuerdefraudation das Fehlen der Defraudationsabsicht, wenn solches darauf beruht, daß der Thäter irrtümlich den brausteuerpflichtigen Akt als nicht unter das Brausteuergesetz fallend erachtet hat, den Thatbestand der Defraudation gemäß §. 32 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 aus?
2. Unterliegt die Strafverfolgung dann, wenn objektiv Brausteuerdefraudation vorliegt, wegen fehlender Defraudationsabsicht aber in Gemäßheit von §. 32 des angezogenen Brausteuergesetzes nur eine Ordnungsstrafe nach Vorschrift des §. 35 dieses Gesetzes stattfindet, der dreijährigen oder der einjährigen Verjährung?
1. In welchem Zeitpunkte wird das Verbrechen des Meineides durch die Aussage eines vorbeeidigten Zeugen vollendet?
2. Ist der §. 46 Nr. 1 St.G.B.'s anwendbar, wenn der Zeuge seine anfänglich wider besseres Wissen gemachte Aussage vor dem Schlusse seiner Vernehmung wahrheitsgemäß berichtigt?
3. Ist die Handlung desjenigen, welcher diesen Zeugen zu der ursprünglich falschen, aber vor dem Schlusse der Vernehmung berichtigten Aussage vorsätzlich bestimmt hat, als Anstiftung zum Meineide oder als Unternehmen der Verleitung zum Meineide zu beurteilen?
4. Kann jener Zeuge in der Untersuchung gegen denjenigen, welcher ihn zu der ursprünglich falschen Aussage vorsätzlich bestimmt hat, beeidigt werden? "Gegenstand der Untersuchung", Begriff. Der außer Verfolgung gesetzte Mitangeschuldigte als Teilnehmer verdächtig.
5. Zurückverweisung einer vor der Strafkammer verhandelten Sache an das Schwurgericht.