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Aktenzeichen 538/86

Datum 19.03.1886

Leitsatz Ist eine nach §. 636 C.P.O. im Mahnverfahren erfolgte Ladung zur mündlichen Verhandlung als eine Urkunde anzusehen, welche im Sinne des §. 267 St.G.B.'s zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB020001

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