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Aktenzeichen 236/86

Datum 02.03.1886

Leitsatz Ist die Revision begründet, wenn ein Protokoll über eine kommissarische Vernehmung, in welchem auf eine frühere Erklärung des Vernommenen verwiesen ist, in der Hauptverhandlung in Gemäßheit des §. 250 St.P.O. verlesen worden ist, jedoch die Verlesung sich auf die in Bezug genommene Erklärung nicht erstreckt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB010001

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