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Aktenzeichen 563/86

Datum 25.03.1886

Leitsatz 1. Wann ist das Sehvermögen "verloren"? Kann dieser Verlust schon dann angenommen werden, wenn eine Erblindung in sicherer Aussicht steht? 2. Erscheint es zulässig, daß ein Arzt in der Hauptverhandlung über den Inhalt eines von einem anderen Arzte bezüglich einer schweren Körperverletzung ausgestellten Attestes vernommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB040004

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