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Aktenzeichen 481/86

Datum 01.04.1886

Leitsatz Begeht ein Beschuldigter, welcher bewirkt, daß der von ihm angegebene falsche Name in die in Württemberg vorgeschriebene amtsgerichtliche Gefängnisliste für Untersuchungsgefangene eingetragen und in der Folge, nach der unter jenem falschen Namen erfolgten Verurteilung, in der von dem Amtsrichter behufs der Strafvollstreckung erlassenen Verfügung als der Name des Verurteilten angeführt wird, eine sog. intellektuelle Urkundenfälschung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB070011

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