Fällt unter den Begriff "Bauhof" im Sinne des §. 154 Abs. 2 Gew.O. (Gesetz vom 17. Juli 1878, R.G.Bl. S. 199) auch ein umschlossener Platz, wo gewerbsmäßig Steine als Material zur Errichtung von Gebäuden bearbeitet werden?
1. Schließt §. 17 des zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn vereinbarten Zollkartelles (Anlage B zu dem zwischen den genannten Staaten geschlossenen Handelsvertrage vom 23. Mai 1881, R.G.Bl. S. 133) die Anwendung des deutschen Strafgesetzes und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Bestrafung der von einem österreichischen Staatsangehörigen in Deutschland begangenen Ubertretung der deutschen Zollgesetze aus?
2. Fällt die in §. 135 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (R.G.Bl. S. 317) als Strafe der Zolldefraudation angedrohte Konfiskation unter den Begriff der "Einziehung" im Sinne von §. 319 St.P.O.?
3. Ist die Zulässigkeit des in §§. 319 flg. St.P.O. angeordneten Ungehorsamsverfahrens auf Fälle der Zolldefraudation dadurch ausgeschlossen, daß in §. 162 V.Z.G.'s eventuell, für den Fall der Uneinbringlichkeit der erkannten Geldstrafe, deren Umwandlung in Freiheitsstrafe vorgeschrieben ist?
4. Bezieht sich die Vorschrift in §. 321 St.P.O. über den Inhalt der an den Angeklagten zu erlassenden Ladung auf den Fall, daß deren Zustellung an den im Auslande an bekanntem Orte sich aufhaltenden Angeklagten unter Befolgung der für Zustellungen im Auslande bestehenden Vorschriften ausführbar ist und erfolgt?
Liegt in der Gewährung einer Urkunde, aus welcher nach §. 702 Nr. 5 C.P.O. die Zwangsvollstreckung stattfindet, die Gewährung einer Sicherung im Sinne des §. 211 K.O.?
Gehört die Erhebung eines Antrages auf Bestrafung wegen einer während der Ausübung seines Dienstes erlittenen Beleidigung zu den dienstlichen Obliegenheiten des Beamten?
1. Ist es von Einfluß auf das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters, wenn im Mietvertrage noch Leistungen von anderer rechtlicher Natur übernommen sind?
2. Erstreckt sich im Hamburger Rechtsgebiete das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters auch auf die eingebrachten Sachen des Mieters, welche nach §. 715 C.P.O. der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen sind?
Was ist unter "Wahlhandlung" im Sinne von §. 108 St.G.B.'s zu verstehen?
Unterschied zwischen "Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses der Wahlhandlung" und "Verfälschung des Ergebnisses der Wahlhandlung".
Ist ein Audienzprotokoll vorschriftsmäßig zustande gekommen, wenn der Vorsitzende in einem vom Gerichtsschreiber aufgestellten und unterschriebenen Entwurfe ohne Zuziehung des Gerichtsschreibers Änderungen vornimmt und demnächst das mit der eigenen Unterschrift versehene Protokoll dem Gerichtsschreiber mit der Auflage zugehen läßt, im Falle mangelnden Einverständnisses die Änderungen zu beanstanden?
Liegt Diebstahl vor, wenn der Thäter die von ihm auf gepachtetem Lande gepflanzten Feldfrüchte vom Boden trennt und fortnimmt, nachdem dieselben im Wege der Zwangsvollstreckung ordnungsmäßig gepfändet und in öffentlicher Versteigerung einem Anderen zugeschlagen worden sind? Wird insbesondere durch eine solche Pfändung und Versteigerung allein dem Besitzer der Gewahrsam entzogen?
Kann der Verleger einer periodischen Druckschrift für einen in dieselbe aufgenommenen als Nachdruck strafbaren Artikel verantwortlich gemacht werden, oder kann er sich mit dem Einwande schützen, daß er für die Druckschrift einen verantwortlichen Redakteur angestellt habe?