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Aktenzeichen 358/90
Datum 14.03.1890
Leitsatz Liegt in der Gewährung einer Urkunde, aus welcher nach §. 702 Nr. 5 C.P.O. die Zwangsvollstreckung stattfindet, die Gewährung einer Sicherung im Sinne des §. 211 K.O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C16A0301
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