zurück

Aktenzeichen 358/90

Datum 14.03.1890

Leitsatz Liegt in der Gewährung einer Urkunde, aus welcher nach §. 702 Nr. 5 C.P.O. die Zwangsvollstreckung stattfindet, die Gewährung einer Sicherung im Sinne des §. 211 K.O.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C16A0301

Download PDF

zurück