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Aktenzeichen 936/90

Datum 03.06.1890

Leitsatz Liegt Diebstahl vor, wenn der Thäter die von ihm auf gepachtetem Lande gepflanzten Feldfrüchte vom Boden trennt und fortnimmt, nachdem dieselben im Wege der Zwangsvollstreckung ordnungsmäßig gepfändet und in öffentlicher Versteigerung einem Anderen zugeschlagen worden sind? Wird insbesondere durch eine solche Pfändung und Versteigerung allein dem Besitzer der Gewahrsam entzogen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1970428

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