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Aktenzeichen 1092/90

Datum 03.06.1890

Leitsatz Ist ein Audienzprotokoll vorschriftsmäßig zustande gekommen, wenn der Vorsitzende in einem vom Gerichtsschreiber aufgestellten und unterschriebenen Entwurfe ohne Zuziehung des Gerichtsschreibers Änderungen vornimmt und demnächst das mit der eigenen Unterschrift versehene Protokoll dem Gerichtsschreiber mit der Auflage zugehen läßt, im Falle mangelnden Einverständnisses die Änderungen zu beanstanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1960425

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