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Aktenzeichen 565/90

Datum 06.06.1890

Leitsatz Kann der Verleger einer periodischen Druckschrift für einen in dieselbe aufgenommenen als Nachdruck strafbaren Artikel verantwortlich gemacht werden, oder kann er sich mit dem Einwande schützen, daß er für die Druckschrift einen verantwortlichen Redakteur angestellt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1980430

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