1. Ist zur Feststellung der Hehlerei wesentlich, daß die Person des Eigentümers der unterschlagenen und vom Hehler an sich gebrachten Sache ermittelt sei?
2. Beschränkt sich nach beschlossener Wiederaufnahme des Verfahrens die Thätigkeit des Gerichts in der Hauptverhandlung auf Erörterung der Frage, ob die der früheren Entscheidung als erwiesen zu Grunde gelegten Thatsachen richtig sind, oder ist die ganze That von neuem vollständig zu untersuchen und auf Grund der zu treffenden wiederholten Feststellung ihrer wesentlichen Merkmale über die Aufrechthaltung oder Änderung des früheren Urteiles zu befinden?
Fällt unter das Verbot in §. 19 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) auch der nur teilweise Wiederabdruck oder die nur teilweise Verbreitung einer auf Grund der §§. 11. 12 das. verbotenen Druckschrift?
Ist der Thatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung nach §. 223 St.G.B.'s als vorliegend anzunehmen, wenn in Ansehung eines von dem Angeklagten in der Richtung gegen zwei Personen geführten Schlages, von welchen eine derselben getroffen und körperlich beschädigt worden, feststeht, daß die Absicht bei dem Schlage darauf gerichtet war, nicht die beschädigte, sondern ausschließlich die andere Person zu treffen?
1. Ist es zulässig, neue Fragen wegen fahrlässigen Falscheides zu stellen, wenn der Spruch der Geschworenen wegen wissentlichen Meineides dem Angeklagten eröffnet ist, die erteilte Antwort aber von dem Gericht für undeutlich und widersprechend erachtet wird?
2. Steht dem Revisionsgericht die Nachprüfung darüber zu, ob die angenommene Undeutlichkeit des Spruches vorliegt?
1. Kann die Rede eines Abgeordneten im Reichstage ohne Verletzung des Art. 30 der Reichsverfassung zur Überführung des Abgeordneten bezüglich einer später vorgenommenen strafbaren Handlung benutzt werden? 2. Kann durch Wiederholung des Inhaltes einer im Reichstage gehaltenen Rede außerhalb des letzteren von seiten eines Reichstagsabgeordneten eine strafbare Handlung begangen werden?
Macht sich derjenige, welcher entgegen dem zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote Viehstücke, unter Umgehung der Zollstätte, einführt, einer mit dieser Zuwiderhandlung (Kontrebande) zusammentreffenden Defraudation der sonst tarifmäßigen Zollabgabe schuldig?
Ist der Begriff des Einbruches auch da gegeben, wo der aufgehobene Zusammenhang der Umschließung des Raumes, aus welchem gestohlen worden, lediglich durch das Gesetz der Schwere und nicht durch irgend welche zerstörte oder beschädigte Bindemittel hergestellt wird?
Ist es, wenn neben dem in der Hauptverhandlung das Protokoll führenden Gerichtsschreiber ein anderer Gerichtsschreiber als Dolmetscher fungiert, erforderlich, daß der letztere entweder den Dolmetscher-Eid leistet oder die Richtigkeit der Übertragung auf den im allgemeinen geleisteten Dolmetscher-Eid bestätigt?
Ist das Gericht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zur Hauptverhandlung zu laden, welcher sich, ohne eine Vollmacht des Angeklagten vorzulegen, bei dem Gericht als erwählter Verteidiger gemeldet hat?