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Aktenzeichen 2608/80

Datum 20.10.1880

Leitsatz 1. Kann die Rede eines Abgeordneten im Reichstage ohne Verletzung des Art. 30 der Reichsverfassung zur Überführung des Abgeordneten bezüglich einer später vorgenommenen strafbaren Handlung benutzt werden? 2. Kann durch Wiederholung des Inhaltes einer im Reichstage gehaltenen Rede außerhalb des letzteren von seiten eines Reichstagsabgeordneten eine strafbare Handlung begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF980365

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