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Aktenzeichen 1901/80

Datum 28.09.1880

Leitsatz Ist der Thatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung nach §. 223 St.G.B.'s als vorliegend anzunehmen, wenn in Ansehung eines von dem Angeklagten in der Richtung gegen zwei Personen geführten Schlages, von welchen eine derselben getroffen und körperlich beschädigt worden, feststeht, daß die Absicht bei dem Schlage darauf gerichtet war, nicht die beschädigte, sondern ausschließlich die andere Person zu treffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF8C0335

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