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Aktenzeichen 2448/80

Datum 12.10.1880

Leitsatz Fällt unter das Verbot in §. 19 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) auch der nur teilweise Wiederabdruck oder die nur teilweise Verbreitung einer auf Grund der §§. 11. 12 das. verbotenen Druckschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF8A0329

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