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Aktenzeichen 2338/80

Datum 12.10.1880

Leitsatz 1. Ist zur Feststellung der Hehlerei wesentlich, daß die Person des Eigentümers der unterschlagenen und vom Hehler an sich gebrachten Sache ermittelt sei? 2. Beschränkt sich nach beschlossener Wiederaufnahme des Verfahrens die Thätigkeit des Gerichts in der Hauptverhandlung auf Erörterung der Frage, ob die der früheren Entscheidung als erwiesen zu Grunde gelegten Thatsachen richtig sind, oder ist die ganze That von neuem vollständig zu untersuchen und auf Grund der zu treffenden wiederholten Feststellung ihrer wesentlichen Merkmale über die Aufrechthaltung oder Änderung des früheren Urteiles zu befinden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF890323

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