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Aktenzeichen 2231/80

Datum 22.10.1880

Leitsatz Ist es, wenn neben dem in der Hauptverhandlung das Protokoll führenden Gerichtsschreiber ein anderer Gerichtsschreiber als Dolmetscher fungiert, erforderlich, daß der letztere entweder den Dolmetscher-Eid leistet oder die Richtigkeit der Übertragung auf den im allgemeinen geleisteten Dolmetscher-Eid bestätigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF9B0372

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