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Aktenzeichen 2652/80

Datum 21.10.1880

Leitsatz Macht sich derjenige, welcher entgegen dem zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote Viehstücke, unter Umgehung der Zollstätte, einführt, einer mit dieser Zuwiderhandlung (Kontrebande) zusammentreffenden Defraudation der sonst tarifmäßigen Zollabgabe schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF990370

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