Macht sich der abtretende Gläubiger eines Betruges dadurch schuldig, daß er von dem abgetretenen Schuldner die Zahlung der abgetretenen Forderung annimmt, ohne demselben die erfolgte Abtretung der Forderung bekannt zu geben?
1. Entbehrt die Amtshandlung des Gerichtsvollziehers des Charakters der Rechtmäßigkeit, wenn er bei der Ausführung einer Zwangsvollstreckung Sachen pfändet, welche als unentbehrlich der Pfändung nicht unterworfen sind?
2. Gehört es zum Thatbestande des Arrestbruches, daß die der Verstrickung entzogene Sache durch eine rechtmäßige Amtshandlung des zuständigen Beamten gepfändet war?
Findet die Vorschrift in §. 458 St.P.O., wonach dann, wenn sich nach dem Ergebnisse der Hauptverhandlung die That des Angeklagten als eine solche darstellt, bei welcher die Polizeibehörde zum Erlasse einer Strafverfügung nicht befugt war, das Gericht sich auf Aufhebung der letzteren durch Urteil zu beschränken und der Entscheidung in der Sache selbst zu enthalten hat, auch in dem Falle Anwendung, wenn in der Berufungsinstanz das Berufungsgericht findet, daß die bezeichnete Unzuständigkeit der Polizeibehörde zum Erlasse der Strafverfügung vorgelegen hat? Ist insbesondere in diesem Falle für das Berufungsgericht die Anwendung von §. 369 Abs. 3 St.P.O. ausgeschlossen?
Ist das von einer Privatperson über eine Thatsache ausgestellte schriftliche Zeugnis, bezw. die von einer Privatperson über eine Thatsache an die Behörde erstattete schriftliche Anzeige geeignet, urkundlichen Beweis für die betreffende Thatsache zu liefern?
Darf Freisprechung erfolgen, wenn in der von den Geschworenen verneinten, die unternommene Verleitung zur Begehung eines Meineides betreffenden Schuldfrage als Meineid nur die Abgabe eines falschen, nicht eines wissentlich falschen eidlichen Zeugnisses bezeichnet ist?
Bezeichnet §. 129 St.G.B.'s durch den Ausdruck "durch ungesetzliche Mittel" nur den Gebrauch an sich strafbarer Mittel, oder hat das Gesetz eine weitere Bedeutung?
Ist der Widerstand gegen Waldeigentümer, gegen Forst- oder Jagdberechtigte, oder gegen die von diesen bestellten Aufseher auch dann aus §. 117 St.G.B.'s strafbar, wenn die den Forstschutz bezweckende, nach Reichs- oder Landesrecht berechtigte Handlung dieser Personen außerhalb der zu schützenden Forst vorgenommen wurde?
Ist es den Zeitungshändlern gestattet, dem Postzwange unterliegende Zeitungen auf der Eisenbahn als Handgepäck zu befördern und für eine das gewöhnliche Abonnement übersteigende Vergütung in die Wohnungen der Besteller zu schaffen?
Erfordert der Thatbestand der Urkundenfälschung, daß die Urkunde zum Beweise desjenigen Rechtsverhältnisses, für dessen Beweis sie erheblich ist, bestimmt war, und daß von ihr zur Täuschung über dasjenige Rechtsverhältnis Gebrauch gemacht wird, für welches sie beweiserheblich ist?