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Aktenzeichen 534/89

Datum 28.03.1889

Leitsatz Bezeichnet §. 129 St.G.B.'s durch den Ausdruck "durch ungesetzliche Mittel" nur den Gebrauch an sich strafbarer Mittel, oder hat das Gesetz eine weitere Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C01E0098

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