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Aktenzeichen 651/89

Datum 08.04.1889

Leitsatz Ist das von einer Privatperson über eine Thatsache ausgestellte schriftliche Zeugnis, bezw. die von einer Privatperson über eine Thatsache an die Behörde erstattete schriftliche Anzeige geeignet, urkundlichen Beweis für die betreffende Thatsache zu liefern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C02F0174

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