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Aktenzeichen 807/89

Datum 16.04.1889

Leitsatz 1. Entbehrt die Amtshandlung des Gerichtsvollziehers des Charakters der Rechtmäßigkeit, wenn er bei der Ausführung einer Zwangsvollstreckung Sachen pfändet, welche als unentbehrlich der Pfändung nicht unterworfen sind? 2. Gehört es zum Thatbestande des Arrestbruches, daß die der Verstrickung entzogene Sache durch eine rechtmäßige Amtshandlung des zuständigen Beamten gepfändet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C02D0164

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