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Aktenzeichen 661/89
Datum 05.04.1889
Leitsatz Ist der Widerstand gegen Waldeigentümer, gegen Forst- oder Jagdberechtigte, oder gegen die von diesen bestellten Aufseher auch dann aus §. 117 St.G.B.'s strafbar, wenn die den Forstschutz bezweckende, nach Reichs- oder Landesrecht berechtigte Handlung dieser Personen außerhalb der zu schützenden Forst vorgenommen wurde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C01F0101
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