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Aktenzeichen 296/89

Datum 01.03.1889

Leitsatz Darf Freisprechung erfolgen, wenn in der von den Geschworenen verneinten, die unternommene Verleitung zur Begehung eines Meineides betreffenden Schuldfrage als Meineid nur die Abgabe eines falschen, nicht eines wissentlich falschen eidlichen Zeugnisses bezeichnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C01C0096

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