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Aktenzeichen 487/89

Datum 18.03.1889

Leitsatz Macht sich der abtretende Gläubiger eines Betruges dadurch schuldig, daß er von dem abgetretenen Schuldner die Zahlung der abgetretenen Forderung annimmt, ohne demselben die erfolgte Abtretung der Forderung bekannt zu geben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C02C0161

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