110. Ist eine eidesstattliche Versicherung als vor einer zuständigen Behörde abgegeben anzusehen, wenn sie in einem Schreiben enthalten ist, welches aus Anlaß einer Veranlagung zur preußischen Klassensteuer an die Reklamationskommission gerichtet, dem Landrate oder Bürgermeister eingereicht, aber zur Kenntnis der Reklamationskommission nicht gelangt ist?
!Y!St.G.B. §. 156.
!Y!Preuß. Gesetze, betr. die Klassen- u. klassifizierte Einkommensteuer, vom 1. Mai 1851/25. Mai 1873 (G.S. 1851 S. 193, 1873 S. 213).
111. Gehören die Hauptverhandlung in dem durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Strafprozesse, die Hauptverhandlung in dem wieder aufgenommenen Prozesse und die Beweisaufnahme, welche vor letzterer infolge des Antrages auf Wiederaufnahme angeordnet worden ist, zu demselben Hauptverfahren?
!Y!St.P.O. §§. 399. 409. 413. 66.
112. Kann, wenn bezüglich des Hauptthäters, weil derselbe ohne den vom Gesetze erforderten Vorsatz gehandelt hat, wegen Mangels des subjektiven Thatbestandes dessen Schuld verneint worden ist, bezüglich eines Teilnehmers, welchem der gleiche subjektive Schuldausschließungsgrund nicht zur Seite steht, Beihilfe angenommen werden?
!Y!St.G.B. §§. 49. 59. 302 a.
113. Wer ist als letzter Warenführer im Sinne des §. 31 des Begleitscheinregulativs und §. 151 V.Z.G.'s anzusehen?
!Y!Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 §. 151 (B.G.Bl. S. 317).
!Y!Begleitscheinregulativ vom 23. Dezember 1869 §. 31 (Centralblatt für Abgabenverwaltung 1870 S. 31).
!Y!Vgl. Begleitscheinregulativ vom 5. Juli 1888 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 501).
!Y!Vgl. Bd. 12 S. 11.
74. Gehört der Fiskus, welcher die Einziehung falscher Münzen beansprucht, zu den im §. 478 St.P.O. bezeichneten Personen, welche einen rechtlichen Anspruch auf den Gegenstand der Einziehung haben, und steht demselben die Revision gemäß §. 479 St.P.O. zu?
75. Welches Mitglied der Strafkammer hat den Vorsitz in der Verhandlung zu führen, wenn in Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden auch das dienstälteste Mitglied an dem Vorsitze verhindert ist?
!Y!G.V.G. §. 65.
!Y!Vgl. Nr. 77.
76. Kann der Eigentümer der durch eine strafbare Handlung von einem anderen erlangten Sache sich des Vergehens der Partiererei durch "Ansichbringen" der Sache schuldig machen?
!Y!St.G.B. §. 259.
77. Kann ein der Strafkammer als ständiges Mitglied zugeteilter Amtsrichter bei Verhinderung des Vorsitzenden vermöge seines Dienstalters den Vorsitz führen?
!Y!G.V.G. §§. 61. 62. 65. 69. 78. 110.
!Y!Vgl. oben Nr. 75.
78. 1. Ist der Standesbeamte in einem Verfahren, welches die Beurkundung einer Geburt bezweckt, berechtigt, über die Richtigkeit der zu beurkundenden Thatsachen eidesstattliche Versicherungen abzunehmen?
!Y!St.G.B. §§. 156. 163.
!Y!Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 §§. 21. 27. 45 Abs. 4 (R.G.Bl. S. 23).
2. Erheischt der Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung die Überzeugung des Thäters von der Unrichtigkeit der beurkundeten Thatsachen, Verhandlungen oder Erklärungen?
!Y!St.G.B. §. 271.
79. Ist die Annahme, ein Religionsdiener habe in Ausübung seines Berufes öffentlich Angelegenheiten des Staates in einer Weise erörtert, welche die Absicht, zu Gewaltthätigkeiten unmittelbar oder mittelbar anzureizen, ausschließt, geeignet, das Thatbestandsmerkmal der "Friedensgefährdung" in objektiver oder subjektiver Beziehung zu beseitigen?
!Y!St.G.B. §§. 130 a. 130. 132.