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Aktenzeichen 2802/88

Datum 17.12.1888

Leitsatz 79. Ist die Annahme, ein Religionsdiener habe in Ausübung seines Berufes öffentlich Angelegenheiten des Staates in einer Weise erörtert, welche die Absicht, zu Gewaltthätigkeiten unmittelbar oder mittelbar anzureizen, ausschließt, geeignet, das Thatbestandsmerkmal der "Friedensgefährdung" in objektiver oder subjektiver Beziehung zu beseitigen? !Y!St.G.B. §§. 130 a. 130. 132.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF4F0314

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