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Aktenzeichen 2960/88
Datum 03.01.1889
Leitsatz 111. Gehören die Hauptverhandlung in dem durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Strafprozesse, die Hauptverhandlung in dem wieder aufgenommenen Prozesse und die Beweisaufnahme, welche vor letzterer infolge des Antrages auf Wiederaufnahme angeordnet worden ist, zu demselben Hauptverfahren? !Y!St.P.O. §§. 399. 409. 413. 66.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF6F0417
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